Umsatzsteuer auf Bettensteuer in Köln mit ResiGo8 bewältigen
Montag, 18. Mai 2009
Kulturförderabgabe für die Stadt Köln
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Auch wenn es bisher noch nicht ganz einwandfrei zu bejahen ist, gilt ab dem 1. Oktober 2010 eine neue Regelung betreffend der Bettensteuer in Köln. Die Oberfinanzdirektion Rheinland ist der Auffassung, dass auch hier eine Umsatzsteuer fällig ist. Was bedeutet das nun genau?
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Auf den Bruttoübernachtungsbetrag müssen künftig 5 Prozent aufgeschlagen werden. Auf diesen Aufschlag kommen noch 7 Prozent Mehrwertsteuer hinzu. Wer dies künftig nicht beachtet, kann später auch mit Umsatzsteuernachforderungen überrascht werden. Beispielsweise bei EUR 79 Übernachtungspreis ist das ein Aufschlag von EUR 3,95 + EUR 0,28 Mehrwertsteuer. Das wäre ein Bruttoaufschlag von 5,35 % auf den Logispreis. Würde man diesen Aufpreis jedes Mal manuell mit dem Taschenrechner berechnen müssen, dann wäre es mit der Zeit ein riesiger Aufwand für das Personal. Es muss also eine Lösung in der Hotelsoftware geben.
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